Aus Platzgründen hat die Werra-Rundschau auch die Antworten zu den letzten 3 Fragen überarbeitet.
Den 2. Teil des Interviews finden Sie hier:
Wie wichtig ist Ihnen der Bahnhaltepunkt in Reichensachsen?
Der Bahnhaltepunkt in Reichensachsen wurde am 14. Dezember 2003 wiedereröffnet. Nach langen Bemühungen hat Wehretal endlich wieder direkten Anschluss für Bahnreisende Richtung Norden als auch Richtung Süden. Die Gemeinde Wehretal hat seinerzeit alleine rund 330.000,00 Euro in den Bahnhaltepunkt investiert. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 1.550.000,00 Euro. Nun droht im Jahr 2027 die Schließung, da mit der Fertigstellung der A44 und dem Ausbau der Nordumgehung in Verbindung mit dem kreuzungsfreien Übergang von Reichensachsen nach Vierbach der westliche Bahnsteig nicht mehr zu erreichen wäre. Eine Brücke soll Vierbach anbinden. Diese Brücke ist allerdings gute 200 Meter entfernt und macht somit den Bahnhaltepunkt unattraktiv. Hinzu kommt, dass nach den Planungen der DB Netz AG das Stellwerk und den Bahnübergang in Reichensachsen wegfallen sollen. Die Gemeindevertretung hat bereits mit Beschluss vom 16. April 2018 den Gemeindevorstand beauftragt, weiterhin bei dem Nordhessischen Verkehrsverbund, der DB Netz AG und der DB Station & Service AG vorstellig zu werden. Ziel ist, dass bis zu dem geplanten Rückbau des Bahnübergangs in Reichensachsen im Jahr 2027 ein Fußgängerüberweg zwischen den Bahnsteigen geschaffen wird. Auf eine Lösung zum Erhalt ist schnellstmöglich von Seiten der Gemeinde Wehretal zu drängen.
Wie wollen sie den Haushalt finanzieren/ Schließen Sie Steuererhöhungen erst einmal aus?
Das ist ein überaus komplexes Thema. Die kumulierten Fehlbeträge aus den Jahren 2009 bis 2014 betragen 3.894.341,41 Euro. Erst ab dem Jahr 2015 erwirtschaftet die Gemeinde Wehretal Überschüsse im Ergebnishaushalt. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhebt die Gemeinde Entgelte für ihre Leistungen. Reichen diese nicht aus, muss sie Steuern erheben. Die mittelfristige Ergebnisplanung sieht einen Überschuss von rd. 300.000,00 Euro im Jahr 2019 vor. Dieser steigert sich bis 2022 auf 399.000,00 Euro. Diese Zahlen stehen allerdings in Abhängigkeit von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Finanzausstattung von Bund und Land. Im Blick der Finanzplanungen müssen aber auch notwendige Unterhaltungsmaßnahmen und Investitionen stehen. Bei aller Sparsamkeit darf kein Unterhaltungsstau und auch kein Investitionsstau entstehen. Die Einnahmen aus Grundsteuer A (400%) und B (400%) sowie der Gewerbesteuer (380%) betragen derzeit 1.558.600,00 Euro. Der Ergebnishaushalt sieht Aufwendungen in Höhe von 8.963.596,00 Euro vor, somit entsprechen die wichtigsten, von der Gemeinde steuerbaren, Steuereinnahmen lediglich einem Anteil von 17,38% am Gesamtausgabevolumen. Wehretal liegt mit den Hebesätzen im kreisweiten Vergleich im unteren Bereich. Sollte sich die gesamtwirtschaftliche Situation in den kommenden Jahren verändern, wird auch die Gemeinde reagieren müssen. Ein solches Szenario ist aber derzeit nicht absehbar. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Haushalt ausgeglichen sein soll. Wehretal hat demgegenüber Investitionskredite in Höhe derzeit von rd. 13.000.000,00 Euro zu tilgen. Hinzu kommen in absehbarer Zeit neue Investitionen in Millionenhöhe. Der Handlungsspielraum durch Zins- und Tilgungsbelastungen wird eingeschränkt.
Sind Sie für die Ausweisung weiterer Neubaugebiete oder setzen Sie den Fokus auf die Leerstandsvermarktung?
Die Nachfrage an Bauplätzen und auch an Bestandsimmobilien ist in Wehretal ungebrochen groß. Die Gemeinde Wehretal ist weit über ihre Grenzen hinaus als lebenswerter und attraktiver Wohnstandort bekannt. Dennoch hat unsere Gemeinde im Laufe des Jahres 2017 0,71% Einwohner verloren. Die Wohnbevölkerung sank von 5.040 auf 5.004 Personen. Für die Vermarktung von Bestandsimmobilien ist, wie oben erwähnt, ein Bestandskataster aufzustellen und auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen. Hier sind alle Ortsteile einzubeziehen. So können Interessenten gezielt nach geeigneten Immobilen suchen. Gleiches gilt für noch vorhandene Bauplätze. Um die kleinen Ortsteile zu stärken, kann die Ausweisung von Baugebieten durchaus diskutiert werden. Allerdings ist laut dem Regionalplan des Regierungspräsidiums vor der Genehmigung von Neubaugebieten zuerst Leerstand zu beseitigen, was keine leichte Aufgabe ist, die ich aber trotzdem mit Nachdruck angehen werde. In dem jüngsten Baugebiet „Am Tannenbaum“ in Reichensachsen dessen Genehmigung schon weit über 10 Jahre zurückliegt, sind noch Grundstücke verfügbar. Perspektivisch muss die Nachfrage im Auge behalten werden. Wir dürfen die Entwicklung, auch im Hinblick auf den demographischen Wandel, nicht verschlafen.